
Muss ich nach der Umrüstung zum TÜV oder AU?
Nach StVZO § 19 Abs. 2 erlischt die Betriebserlaubnis
eines Fahrzeugs, wenn "Änderungen vorgenommen werden,
durch die das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflusst wird". Insbesondere
Änderungen an Einspritzanlage und -düsen
sowie Veränderungen an der Motorsteuerung führen zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis wenn kein erforderliches
Gutachten (z. B. von TÜV oder DEKRA) zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis
vorhanden ist.
Ein Fahrzeug, das ohne Betriebserlaubnis betrieben wird, besitzt keinen
Versicherungsschutz!
Bei der Fahrzeugumrüstung, bei uns oder unseren
Partnerbetrieben, wird die Abnahme
der erforderlichen Komponenten und des Einbaus immer durchgeführt. Sie erhalten
das Abnahmeprotokoll
der TÜV Organisation bei der Übergabe des Fahrzeuges.
Eine gesonderte Abgasuntersuchung ist nicht
notwendig, da an abgasrelevanten Bauteilen
wie Einspritzdüsen oder Steuerelektronik nichts geändert wird.